In fünf Schritten zum Wohneigentum

Piktogramm 1 (Suche)Vorphase

Wir recherchieren und kaufen geeignetes Bauland an ausgezeichneten Lagen. Im Anschluss folgt die Machbarkeitstudie, auf deren Basis wir ein bewilligungsfähges Vorprojekt für das Ein- oder Mehrfamilienhaus entwickeln. Anschliessend wird der Baubewilligungsprozess eingeleitet und wir erstellen die Verkaufsdokumentation mit den wichtigsten Eckdaten.

Piktogramm 2 (Gespraeche)

Erste Gespräche

Das Objekt in der Verkaufsdokumentation spricht Sie an? Gemeinsam klären wir Ihre Bedürfnisse und individuellen Anpassungswünsche ab, diskutieren die Finanzierung und unsere vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten rund um den Kauf. Der Kaufvertrag mit allen Details (Baubeschrieb, Terminvorgaben, Zahlungsplan etc.) wird aufgesetzt.

Piktogramm 3 (Planung)Es wird konkret

Nach Ihrer Reservation und Anzahlung definieren wir in Gesprächen mit dem Architekten Ihre Anpassungen und Sie bestimmen die Details beim Innenausbau (Boden- und Wandbeläge, Küche, Sanitärapparate, Elektrokonzept etc.). Als erfahrene Immobilien-Partner garantieren wir Ihnen von Anfang an Planungssicherheit für Ihr Wohneigentum.

Piktogramm 4 (Bagger)

Die Bauphase

Ihr Wohneigentum nimmt im wahrsten Sinne des Wortes «Formen an». Auch in der Bauphase setzen wir auf erfahrene Partner aus der Region, die seit vielen Jahren mit uns zusammenarbeiten. Und weil wir den Begriff «schlüsselfertig» sehr ernst nehmen, können Sie sich während der Bauzeit bereits auf den bevorstehenden Einzug vorbereiten.

Piktogramm 5 (Schluessel)

Die Übergabe

Sozusagen Ihr Start in einen neuen Lebensabschnitt: Wir übergeben Ihnen Ihr neues Zuhause schlüsselfertig, selbstverständlich mit detailliertem Abnahmeprotokoll und Garantie nach SIA-Norm.

Sicherheit für Sie

Mit dem Zahlungsplan nach Baufortschritt haben Sie grösstmögliche Sicherheit. Nach dem Prinzip «Zug um Zug» werden Ihre Zahlungen jeweils erst nach Bestätigung des entsprechenden Baufortschritts ausgelöst. Die Gelder sind auf einem Bausperrkonto zweckgebunden und unterliegen der Treuhandverpflichtung.